Fresenius SE





Gremien und Ausschüsse

Vorstand

Der Vorstand der Fresenius SE leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und führt deren Geschäfte. Sein Handeln und seine Entscheidungen richtet er dabei am Unternehmensinteresse aus. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, wobei der Aufsichtsrat eine höhere Zahl bestimmen kann. Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat für maximal 5 Jahre bestimmt. Eine erneute Benennung ist möglich.

Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht das Gesetz etwas anderes vorschreibt. Ist ein Vorsitzender des Vorstands bestellt, entscheidet seine Stimme bei Stimmengleichheit.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Geschäftsplanung sowohl des Konzerns als auch der einzelnen Bereiche sowie über bedeutende Geschäftsvorfälle. Darüber hinaus informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig über das Risikomanagement des Konzerns und stimmt sich mit dem Aufsichtsrat über die strategische Ausrichtung des Unternehmens ab.


Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Fresenius SE bestellt die Vorstandsmitglieder und überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat der Fresenius SE besteht aus 12 Mitgliedern, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Von den 12 Mitgliedern sind sechs Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen, woran die Hauptversammlung gebunden ist.


Ausschüsse

Der Aufsichtsrat der Fresenius SE hat aus dem Kreis seiner Mitglieder drei Ausschüsse gebildet.

Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe, die Entscheidungen des Aufsichtsrates über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses vorzubereiten, die Quartalsberichte zu prüfen sowie – nach Beratung mit dem Vorstand – den Abschlussprüfern den Prüfungsauftrag (einschließlich Honorarvereinbarung) zu erteilen.

Personalausschuss
Der Personalausschuss beschließt über die Regelung der Anstellungsverhältnisse der Vorstandsmitglieder.

Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Besetzung des Aufsichtsrats vor. Ihm gehören ausschließlich Vertreter der Anteilseigner an.


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